Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
Die Kleine Anfrage thematisiert das Problem, dass Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die nicht für Behörden, sondern z.B. für freie Träger arbeiten, kein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 StPO haben. Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und denen, die ihre Hilfe und Sachkunde in Anspruch nehmen, ist durch das Fehlen des Zeugnisverweigerungsrechts nicht hinreichend gewährleistet.