Durchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen
Im Zuge der Einschränkung der Beteiligungsrechte von BürgerInnen durch die Große Koalition wurde der Erörterungstermin, bei dem die planende Behörde auf die Einwände eingehen musste, ins Ermessen der Behörde gestellt. In vielen Fällen wurden seitdem keine Erörterungstermine mehr durchgeführt. Wir wollen wissen, nach welchen Kriterien dies erfolgte, denn zu befürchten ist, dass es meist darum geht, sich mit unliebsamen Einwänden nicht auseindersetzen zu wollen.