Rechtliche Vorgaben zur Verschreibung und Anwendung von Naloxon
Für opioidkonsumierende Menschen ist es aktuell in Deutschland kaum möglich, Naloxon als Notfallmedikament zum Einsatz im Rahmen der Laienhilfe zu erhalten. Weder Schmerzpatientinnen und -Patienten, die ärztlich verschriebene Opioide einnehmen, noch ärztlich substituierte Drogengebraucherinnen und -Gebraucher erhalten problemlos oder gar standardmäßig Naloxon als Notfallmedikament. Die Kleine Anfrage möchte die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwendung von Naloxon erfragen.