Inanspruchnahme des Kinderzuschlags
Zum 1.1.2023 wird der Kinderzuschlag erhöht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Seit Einführung 2005 und einer Reform 2019 beantragt nur ein kleiner Teil derjenigen, die eigentlich berechtigt wären, die Leistung, da sie zu wenig bekannt und kompliziert in der Antragstellung ist. Aufgrund der explodierenden Preise und unzureichenden Maßnahmen dagegen, wollen wir den aktuellen Stand der Inanspruchnahme sowie Strategien der Bundesregierung zu deren Verbesserung erfragen.