Entschließungsantrag zum Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
Hilfsleistungen dürfen nicht vom Gutdünken der jeweils regierenden Parteien abhängen. Genauso wenig dürfen Betroffene aus einer existenziellen Not heraus in eine Verschuldung gestoßen werden. Deshalb fordert DIE LINKE. die kann-Formulierung zur Ausgestaltung der Rechtsverordnung durch eine Mussvorschrift zu ersetzen, das BAföG im Falle einer bundesweiten Notlage als Vollzuschuss zu zahlen und für etwaige Nachweispflichten eine angemessene Nachreichfrist zu regeln.