Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene
Die Europäische Union hat - genau wie die Bundesrepublik Deutschland - die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit haben sich beide zur Umsetzung dieser Konvention verpflichtet. Die Bundesregierung wird in der vorliegenden Kleinen Anfrage einerseits gefragt, inwieweit sie sich für die Umsetzung auf EU-Ebene einsetzt und andererseits, welche Auffassung sie zu bestimmten EU-Konzepten vertritt und inwieweit sie diese auf nationaler Ebene umsetzt.