Änderungantrag zum Gesetzentwurf über die Erweiterung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der EU (16/8489)
Bei der Subsidaritätsklage nach dem geänderten EU-Vertrag sollen nicht nur ein Viertel der Mitglieder des Bundestags, sondern auch jede einzelne Fraktion die Klageerhebung erzwingen können. Bei außervertraglichen Verfahrensänderungen (»Brückenklausel«) soll in Fällen in denen nicht ausschließlich Bundesrecht oder Landesrecht berührt ist, Bundestag und Bundesrat jeweils für sich durch Widerspruch Änderungen verhindern können.