Einführung und Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs
Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung (SGB XI) ist seit langem überfällig. Seit 2009 liegen dazu Empfehlungen eines von Bundesregierungen eingesetzten Beirates für einen erweiterten Pflegebegriff und für ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung des Pflegebedarfs vor. Nach mehrjähriger Verzögerung will Bundesminister Gröhe nun im Sommer einen GE vorlegen. Die politischen Ziele der Bundesregierung werden deshalb abgefragt.