Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen im Rahmen der SGB II-Organisationsreform
Im Rahmen der Organisationsreform von Hartz IV (SGB II) wird das Grundgesetz geändert, um die Verwaltungsstruktur verfassungsrechtlich abzusichern. Die Anzahl der möglichen Optionskommunen - Kommunen, die die Verwaltung von Hartz IV komplett übernehmen - erweitert. Die Kleine Anfrage hinterfragt die Gründe und Gefahren einer Kommunalisierung der Aufgabe.