Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Im Zuge der Änderung der Regelbedarfe nach SGB II und XII soll der Kreis der Leistungs-berechtigten um bisherige Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungs¬gesetz (AsylbLG) ergänzt werden. Das AsylbLG in jetziger Form ist auch nach Eingeständnis der Bundesregierung verfassungswidrig und muss deshalb schnellstmöglich geändert bzw. besser noch: aufgehoben werden.