Rentenrechtliche Lösung für Land- und Forstwirte, Handwerker und andere Selbständige sowie deren mithelfende Familienangehörige aus der DDR
Für kleine Unternehmen und ihre Familienangehörigen bestand in den frühen DDR-Jahren keine Versicherungspflicht. Gleichwohl wurden die Zeiten ihrer Selbständigkeit rentenwirksam. Diese Regelung galt maximal bis zum 31. Dezember 1996. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkennt.