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Parlamentarische Initiativen

Rentenrechtliche Lösung für Land- und Forstwirte, Handwerker und andere Selbständige sowie deren mithelfende Familienangehörige aus der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3876

Für kleine Unternehmen und ihre Familienangehörigen bestand in den frühen DDR-Jahren keine Versicherungspflicht. Gleichwohl wurden die Zeiten ihrer Selbständigkeit rentenwirksam. Diese Regelung galt maximal bis zum 31. Dezember 1996. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkennt.

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Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten und vereinbart verlängerten Bildungswegen sowie Forschungsstudien und Aspiranturen in der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3877

Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absolviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Außerdem gab es vereinbarte verlängerte Bildungswege, zum Beispiel für Leistungssportler. Diese Zeiten wurden rentenwirksam, was aber nur maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt.

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Rentenrechtliche Anerkennung von DDR-Regelungen für ins Ausland mitgereiste Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie von im Ausland erworbenen Ansprüchen

Antrag - Drucksache Nr. 17/3878

Ehepartnerinnen oder -partner von Personen, die dienstlich ins Ausland gesandt wurden, konnten dort oft keine berufliche Tätigkeit ausüben. Diese Zeiten wurden jedoch rentenwirksam. Auch bei Menschen, die auf Dauer in die DDR kamen, wurde die Berufstätigkeit im Heimatland für die Rente anerkannt. Beide Regelungen wurden nach dem 31. Dezember 1996 ersatzlos gestrichen. Diese Zeiten sollen wieder rentenrechtlich anerkannt werden.

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Rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten

Antrag - Drucksache Nr. 17/3879

Versicherte konnten in der DDR für Zeiten der Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit zum Beispiel zur Kindererziehung freiwillige Beiträge in geringer Höhe (3 bis 12 Mark) zahlen und waren damit rentenversichert. Diese Regelung fiel mit der Rentenüberleitung ersatzlos weg. Diese Zeiten sollen wieder als rentenrechtlich wirksam anerkannt werden.

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Befristetes System "sui generis" für die Beseitigung des Versorgungsunrechts bei den Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3880

In der DDR gab es neben der Rente aus der Sozialversicherung Zusatzversorgungen zum Beispiel für die wissenschaftliche, medizinische, technische und künstlerische Intelligenz oder die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, außerdem Sonderversorgungssysteme für die Sicherheitsorgane. Die Ansprüche daraus wurden zu großen Teilen liquidiert. Über ein befristetes System "sui generis" soll das Versorgungsunrecht beseitigt werden.

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Vertrauensschutz für Versorgungsberechtigte der DDR mit einem Ruhestandsbeginn bis zum 30. Juni 1995 schaffen

Antrag - Drucksache Nr. 17/3881

Für Menschen, die einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR angehörten und bis zum 30. Juni 1995 in Rente gegangen sind, soll tatsächlicher Vertrauensschutz hergestellt werden. Unter anderem soll nicht nur die normale Rente, sondern der gesamte vertrauensgeschützte Zahlbetrag bei Rentenerhöhungen dynamisiert werden.

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Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3882

Den Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn der DDR wird bis heute ihre Altersversorgung vorenthalten. Diese Altersversorgung gab es bereits im 19. Jahrhundert, sie war nur in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone bis hinein ins Jahr 1956 eingestellt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die die Zusagen der Deutschen Reichsbahn einlöst.

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Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Post der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3883

Den Beschäftigten der Deutschen Post der DDR wird bis heute ihre Altersversorgung vorenthalten. Diese historische Altersversorgung war war nur in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone bis ins Jahr 1956 eingestellt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die die Zusagen der Deutschen Post einlöst.

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Angemessene Altersversorgung für Professoren und weitere Beschäftigte universitärer und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen in Ostdeutschland

Antrag - Drucksache Nr. 17/3884

Das wissenschaftliche Personal mit DDR-Biografie erhält wesentlich geringere Altersbezüge als die westdeutschen Berufskolleginnen und -kollegen. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die zwischen 1995 und 2005 in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ursache dafür ist die verpätete Verbeamtung bzw. Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deshalb soll die Dienstzeit seit 1990 vollständig in die Altersvorsorge einbezogen werden.

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Angemessene Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der DDR, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben

Antrag - Drucksache Nr. 17/3885

Bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, griff die Verbeamtung verspätet, ebenso die Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie erfolgte erst ab 1997. Diese daraus folgende Schlechterstellung bei der Altersversorgung soll beseitigt werden.

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