Wiedereinführung der Lebensstandardsicherung in der gesetzlichen Rente
Der Antrag fordert die Rücknahme der Dämpfungsfaktoren und des Beitragssatzziels, um das Rentenniveau wieder Lebensstandard sichernd und strukturell armutsfest zu gestalten.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Der Antrag fordert die Rücknahme der Dämpfungsfaktoren und des Beitragssatzziels, um das Rentenniveau wieder Lebensstandard sichernd und strukturell armutsfest zu gestalten.
Bei der Einführung von Hartz IV und der Rente ab 67 haben die jeweiligen Regierungen erklärt, die Erwerbstätigkeit insbesondere auch von älteren Erwerbslosen zu steigern. Die tatsächlichen Regelungen laufen diesen aber entgegen. Ältere Erwerbslose im SGB II Bezug werden zukünftig vorzeitig in Rentenbezug gezwungen. Mit den damit verbundenen Äbschlägen wird die Zunahme von Altersarmut verstärkt. Gleichzeitg wird durch die Zwangsverrentung die zukünftige Rentenentwicklung für alle weiter gedämpft.
Die im Rahmen von Hartz III veränderten Bemessungsregeln des ALG I führen dazu, dass nach einer Elternzeit eine fiktive Bemessung der Höhe des Anspruchs auf ALG I stattfindet. Das hat zur Folge, dass das Arbeitslosengeld niedriger sein kann als 67% des vorherigen Nettoeinkommens. Dies betrifft überwiegend Frauen, die die Elternzeit überwiegend in Anspruch nehmen. DIE LINKE wirft die Frage auf, ob die Regelungen Frauen diskriminieren und damit gegen Europarecht und Verfassungsrecht verstoßen.
Entgegen dem expliziten Willen des Gesetzgebers werden von einzelnen Argen nunmehr sämtliche Umzüge von jungen SGB II Beziehenden bis 25 Jahre unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Die Position der Bundesregierung hierzu soll geklärt und problematisiert werden.
Es soll mit der KA auf die fachlichen Mängel sowie die umfassenden Einsparungen durch die anstehende Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung aufmerksam gemacht werden.
Die Zwangsverrentung älterer Langzeiterwerbsloser verdrängt diese vom Arbeitsmarkt. Ob ein Merkmal, welches eine Privilegierung in der Rentenversicherung rechtfertigt, ein Kriterium sein kann, um Erwerbslose von einander zu unterscheiden, ist verfassungsrechtlich zumindest bedenkllich. Dazu soll sich die BReg äußern.
Die Zwangsverrentung benachteiligt nicht nur ältere Erwerbslose, sondern senkt auch den zukünftigen Rentenwert. Die LINKE. befragt die Bundesregierung zu dem Problem.
Die Belange von Menschen mit Behinderungen spielen im Nationalen Bildungsbericht 2006 keine Rolle und werden deshalb mit dieser KA thematisiert.
Durch die bisher geltende Subventionierung geringfügiger Beschäftigung werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängt, der Druck auf die Löhne erhöht und Frauen (2/3 der geringfügig Beschäftigten) auf die traditionelle Rolle der Zuverdienerin verwiesen.
Politik für Kinder und Familien beinhaltet die Übernahme öffentlicher Verantwortung! DIE LINKE. fordert deshalb die Bereitstellung einer hochwertigen und kostenlosen Infrastruktur und gezielter sozialer Transfers. Die familienpol. Leistungen werden als unsozial kritisiert. DIE LINKE. spricht sich außerdem für die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter und Mütter und Stärkung der ArbeitnehmerInnrechte aus.