Sozialkassen vor Beitragsverlusten bewahren
Am 14.12.2010 wird das Bundesarbeitsgericht über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) richten. In den vorausgegangenen Instanzen ist diese der CGZP abgesprochen worden. Bleibt es bei dieser Entscheidung sind die, auf Basis der Tarifverträge mit der CGZP, vereinbarten Löhne und Beiträge an die Sozialkassen in Milliardenhöhe zu gering ausgefallen. Es besteht Handlungsbedarf alle Beitragsforderungen zu sichern.