Unklarheiten bei der Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH
Die bisherigen Antworten der Bundesregierung sind hinsichtlich einer interessensfreien und objektiven Baratung bei der Verkaufsentscheidung unbefriedigend. Zudem besteht keine Klarheit darüber, ob die erzielten Verkaufserlöse einen Verkauf überhaupt rechtfertigen.