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Parlamentarische Initiativen

Angemessene Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der DDR, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben

Antrag - Drucksache Nr. 17/3885

Bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, griff die Verbeamtung verspätet, ebenso die Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie erfolgte erst ab 1997. Diese daraus folgende Schlechterstellung bei der Altersversorgung soll beseitigt werden.

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Angemessene Altersversorgung für Angehörige von Bundeswehr, Zoll und Polizei, die mit DDR-Beschäftigungszeiten nach 1990 ihre Tätigkeit fortsetzten

Antrag - Drucksache Nr. 17/3886

Die von NVA, Zoll und Polizei der DDR in den Dienst der Bundesrepublik Übernommenen erhalten einen Mix aus unzureichend überführten DDR-Ansprüchen, die nicht ruhegehaltsfähig (also nicht für eine Pension) berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind. Das bedeutet eine Schlechterstellung, die überwunden werden muss.

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Einheitliche Regelung der Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3887

Angehörige der technischen Intelligenz konnten in der DDR in eine spezielle Altersversorgung einbezogen werden. Im Laufe der Jahre kam es allerdings u.a. durch unpräzise Formulierungen zu Differenzen bei der Zuerkennung. Es soll eine Regelung gefunden werden, bei der nicht das Vorliegen einer Urkunde, sondern die Art der Tätigkeit den heutigen Anspruch begründet. Auf die derzeitige Praxis der Stichtagsregelung soll verzichtet werden.

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Wertneutralität im Rentenrecht auch für Personen mit bestimmten Funktionen in der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 17/3888

Personen mit herausgehobenen Positionen im Partei- und Staatsapparat der DDR werden mit willkürlichen Eingriffen bei der Rente belegt. Zuerst war eine bestimmte Einkommenshöhe maßgebend für eine Beschneidung der Renten, jetzt sind es bestimmte Tätigkeiten. Der entsprechende Paragraf im AAÜG soll ersatzlos gestrichen werden.

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Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 11

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/3819

DIE LINKE beantragt die Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II und im Alter auf 500 Euro im Monat.

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Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 11

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/3820

DIE LINKE beantragt, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt wird und unter anderem die Schaffung umfassender Barrierefreiheit angegangen wird. Dafür sollen 500 Mio. € bereitgestellt werden.

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Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/3827

DIE LINKE beantragt 500 Millionen Euro für die Förderung der nicht-kommerziellen Phar-ma-Forschung. Denn nur eine von den Pharmakonzernen unabhängige Forschung kann gewährleisten, dass Ergebnisse nicht verfälscht werden. Daher brauchen nichtkommerzielle klinische Forschung an Universitäten und außeruniversitären Instituten industrieunabhängige Unterstützung. 

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Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/3828

Bei Gesundheitsförderung und Prävention handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Aus diesem Grund bentragt DIE LINKE für einen Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention 1 Milliarde Euro. Deutschland braucht eine funktionsfähige Infrastruktur für Gesundheitsförderung und Prävention, die nicht allein aus Mitteln der Sozialverischerungen aufgebaut und unterhalten werden kann.

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Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 17/3829

Trotz der Verpflichtung der Bundesländer zur Übernahme der Investitionskosten in Kran-kenhäusern ist in den vergangenen Jahren ein Investitionsstau von 50 Mrd. Euro entstanden. Dieser Stau kann mittelfristig nicht allein von den Bundesländern behoben werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, dass sich der Bund an diesen Kosten zu 50 Prozent beteiligt. Mit einer jährlichen Finanzhilfe von 2,5 Mrd. Euro aus Bundesmitteln kann der heute bestehende Investitionsbedarf bei den Krankenhäusern in den kommenden zehn Jahren abgebaut werden.

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Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Assistenzpflege auf Einrichtungen der stationären Vorsorge- und Rehabilitation

Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 17/3746

Mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30.07.2009 wurde Menschen mit Behinderungen, die ihre Assistenzkräfte nach dem Arbeitgebermodell beschäftigen, die Mitnahme dieser bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ermöglicht. Diese Regelung greift jedoch zu kurz. Ein Kritikpunkt ist die fehlende Berücksichtigung notwendiger Assistenzleistungen für diesen Berechtigtenkreis auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Dies soll der GE sicherstellen.

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