Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der EU (Flexibilität_Plenum)
Da die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs vor der irischen Volksabstimmung über den Vertrag von Lisabon stattfindet, ist noch ungewiss, ob der Vertrag von Lissabon überhaupt in Kraft treten wird. Die Unsicherheit ist nach der Ankündigung einer erneuten Anrufung des tschechischen Verfassungsge-richts noch gewachsen.
Durch die vorgeschlagene Änderung soll dafür Sorge getragen werden, dass übermäßige Kompetenz-erweiterungen für die Europäische Union unter Berufung auf die Flexibilitätsklausel auch dann einge-schränkt werden, wenn der Vertrag von Lissabon nicht in Kraft tritt. Dann gilt die geänderte Vor-schrift nicht für Artikel 352 AEUV, sondern für den fortgeltenden Artikel 308 EGV.