Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu, Menschen mit Behinderungen gegen über Menschen ohne Behinderungen die gleichen politischen Rechte und die Möglichkeit diese zu genießen zu garantieren. Immer noch dürfen aber knapp 85.000 Menschen mit Behinderungen bei Bundestags-/Europawahlen nicht wählen. Das ist beschämend und peinlich für eine selbst ernannte Demokratie. Daher fordern Grüne und DIE LINKE die Aufhebung dieser diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse.