Entschließungsantrag zum OEF-Einsatz der Bundeswehr
Die Beistandsverpflichtung nach Art.5 des NATO-Vertages wird von den Staaten als Blanko-Vollmacht für globale Interventionspolitik mißbraucht, z.B. für die Menschenjagd in Afghanistan oder Kontrolle der Seetransportwege. Die Bundesregierung soll ihre militärische Beteiligung an und Unterstützung für den US-geführten Krieg gegen den Terrorismus einstellen.