Anerkennung von DDR-Regelungen für ins Ausland mitreisende Ehepartnerinnen und Partner sowie für im Ausland erworbene rentenrechtliche Zeiten
Personen, die mit ihren Ehepartnern oder -partnerinnen dienstlich ins Ausland gesandt wurden, konnten dort oft keine berufliche Tätigkeit ausüben. Diese Zeiten wurden jedoch rentenwirksam. Auch bei Menschen, die auf Dauer in die DDR kamen, wurde die Berufstätigkeit im Heimatland für die Rente anerkannt. Beide Regelungen wurden nach dem 31. Dezember 1996 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine Lösung finden, um diese Zeiten wieder rentenrechtlich anzuerkennen.