Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Abschaffung der Fünfprozentklausel - § 6 Absatz 6 BWahlG)
Die Abschaffung der 5 % Sperrklausel für die Wahl zum Bundestag um mehr Pluralismus und Demokratie im Parlament zu erreichen; Motivation zu mehr Beteiligung von BürgerInnen an Politik steigern und die Abbildung des wahren Wählerwillens im Parlament; diese Forderung ist schon in einem diese WP eingebrachten umfassenden GE zum Wahlrecht enthalten und auch schon lange Position der Fraktion (bereits 1990 bei einem ähnlichen GE der Grünen geäußert)