Änderungsantrag zum Haushaltsplan - (Bundeszuschüsse für „Stiftung für das sorbische Volk“)
hier: Einzelplan 04 - Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
Der Bund hat eine Verantwortung zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur und zum Erhalt der wenigen sorbischen Kultureinrichtungen, die jede für sich ein Unikat darstellt. Dies ist ein Erfordernis, das sich aus der Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz der Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen ergibt. Deshalb plädieren wir für eine deutliche Erhöhung des Bundeszuschusses.