Das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten nach einem verpassten Jahr wiederherstellen
Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht Leipzig, das die gängige Praxis des kommunalen Vorkaufsrechts (§§ 24ff BauGB) zum Schutze angestammte Wohnbevölkerung kippte, jährt sich am 9.11. zum ersten Mal. Trotz vieler Versprechen hat die Regierung das kommunale Instrument noch nicht wieder zurückgeholt. Die Wiederherstellung ist eilig, denn seither sind bereits viele Immobilienverkäufe geschehen, die Kommunen können Spekulation und Verdrängung nicht verhindern.