Kenntnisstand zur Einführung des Kältemittels R1234yf
Das Kältemittel R1234yf soll ab 2017 verpflichtend in allen Klimaanlagen in Neuwagen eingesetzt werden. Es liegt weiterhin keine abschließende Risikobewertung nach Europäischer Chemikalienverordnung (REACH) für das Kältemittel vor. Konkrete Statistiken zu gesundheitlichen Auswirkungen durch Verbrennung des Kältemittels bei PKW-Bränden sind unbekannt. Die Linksfraktion fragt die Bundesregierung nach ihrem neuesten Kenntnisstand und fordern versprochene Informationen ein.