Gesamtwirtschaftliche Konzentrationsberichterstattung durch die Monopolkommission und die Informationsrechte des Bundestages
Die Monopolkommission hat mit dem Hauptgutachten 2012/2013 die gesamtwirtschaftliche Konzentrationsberichterstattung eingestellt. Laut GWB ist dies unzulässig und verletzt Informationsrechte des Parlaments. Die Problematik wurde bereits in der 17. Legislaturperiode thematisiert. Faktisch gibt es u.a. nun keine hinreichend belastbaren Daten zur Entwicklung von Konzentration und Marktmacht und so auch nicht für viele wirtschafts- und wettbewerbspolitische Entscheidungen des Gesetzgebers.