Möglicher Weiterentwicklungsbedarf in der Aus- und Fortbildung sowie Berufspraxis von Medizinisch-Technischen Assistentinnen und -assistenten
Zwecks Erhalt oder Verbesserung der Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten müssen Art und Inhalt der Aus-und Weiterbildung der Gesundheitsberufe regelmäßig überprüft und wenn erforderlich aktualisiert werden. Das die Ausbildung der Medizinisch-Technischen Assistentinnen und -assistenten (MTA) regelnde Gesetz stammt von 1993 und muss daher evaluiert und - wenn erforderlich - angepasst werden.