Datenaustausch von Polizei und Nachrichtendiensten in Deutschland
Das Bundesrecht für Polizei und Nachrichtendienste enthält zahlreiche Befugnisse für den Austausch von Informationen zwischen diesen Behörden. Zunehmend wird dabei auch die Führung gemeinsamer Dateien, sowohl inländisch als auch mit ausländischen Nachrichtendiensten erlaubt. Im Dunkeln bleibt dabei, in welchem Umfang dieser Datenaustausch stattfindet und wie er durch die zuständigen Ministerien kontrolliert wird.