Haushaltsrechtliche Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Bundesagentur für Arbeit
Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil vom 09.03.2011 (7 AZR 728/09) festgestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit begründen könne, dass ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vorsehe. In Konsequenz des Urteils hat die Bundesagentur für Arbeit damit begonnen, die betroffenen befristet Beschäftigten in Dauerarbeitsverhältnisse zu übernehmen. DIE LINKE fragt nach dem Stand der Umsetzung.