Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Die Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten derzeit nur Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von ihrem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten. Dadurch können die Fälle nicht erfasst werden, in denen das Kind (zum Beispiel nach dem Tod des sorgeberechtigten Elternteils) bei Verwandten lebt und vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhält. Die Betroffenen sind dann ggf. auf Sozialhilfe angewiesen.