Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes / EU-Ratsdokumente 14496/10, 14497/10, 14498/10, 14520/10
Statt sogenannte Schuldenbremsen nach Europa zu exportieren, soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Europäische Ausgleichsunion einsetzen.
Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, der in der laufenden Wahlperiode auf 10 Euro pro Stunde erhöht wird, ist die zentrale deutsche Bringschuld für einen konstruktiven und nachhaltigen Umbau des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts.