Bewachung von Seeschiffen
Am 1. August 2013 trat das „Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen“ in Kraft. Seither lizensiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Unternehmen für solche Aufgaben. Unklar sind bis heute Teile des Zulassungsverfahrens sowie die Erteilung von Genehmigungen für den Einsatz von Waffen.