Fünf Jahre Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung
Milliarden von Steuergeldern fließen Unternehmen, um sie vor der Insolvenz zu retten. Um auszuschließen, dass sie nicht nur dem Allgemeinwohl, sondern auch privaten Interessen verpflichtet sind, sollen die Mitglieder der Bundesregierung fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung keine Vorstands- oder Aufsichtsratsposten in einem Unternehmen annehmen dürfen, das mit staatlichem Geld gerettet worden ist.