Die UN-Kinderrechtskonvention bei Flüchtlingskindern anwenden – Bundesländer in die Pflicht nehmen
Die UN-Kinderrechtskonventionverlangt eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen. Das deutsch Aufenthalts-, Asylberwerberleistungs- und Asylverfahrensrecht entspricht dem nicht. Zwar hat die Bundesregierung ihre Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen, allerdings fehlt die Umsetzung. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtkonvention umzusetzen und die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen.