Versorgung mit Leistungen der Schwangerenvorsorge und deren Vergütung
Frauenärztliche Praxen nötigen Frauen mit Bedarf zur Schwangerenvorsorge zur schriftlichen Bestätigung, im betreffenden Quartal noch keine Leistungen bei anderen frauenärztlichen Praxen oder Hebammen in Anspruch genommenen zu haben - verbunden mit der Einverständniserklärung, bei Nichtvergütung durch die Krankenkasse die Kosten aus eigener Tasche zu begleichen. Die KA fragt nach den rechtlichen Grundlagen und mahnt Änderungen Praxis an, da sie Schwangere und Hebammen verunsichert .