Nutzung von Interpol-Fahndungen zur politischen Verfolgung
Interpol hat seit 2014 bei 130 verbreiteten Fahndungsersuchen nachträglich einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten (Missbrauch zur politischen Verfolgung) festgestellt. Trotzdem entschieden das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt, fünf Fahndungen weiter als nationale Haftbefehle zu führen. Die betreffenden Länder bleiben geheim. So ist es unmöglich, die von deutschen Behörden aufrecht erhaltenen Fälle zu überprüfen. Dies ist für aktuelle politisch motivierte Fahndungen von Bedeutung.