Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass Beziehende von Grundsicherung, die sich bürgerschaftllich engagieren nicht mehr Gefahr laufen, wegen der Aufwandsentschädigung eine Kürzung ihrer Grundsicherung befürchten zu müssen. Der Antrag korrespondiert mit dem Antrag "Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch"