Sicherheit von Kindern im Flugverkehr
Durch eine europäische Verordnung, die am 16. Juli 2008 auch für Deutschland Gültigkeit er-langt hat, wird die Verwendung von zusätzlichen Schlaufengurten zur Sicherung von Kindern auf dem Schoß eines Erwachsenen geregelt. Dies bedeutet jedoch eine fehlende Sicherheit durch mangelhafte Kinderrückhaltesysteme im Flugverkehr. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Kinder nur auf eigenen Fluggastsitzen mit zugelassenen Kinderrückhaltesystemen befördert werden.