zu Einzelplan 11 - Arbeit und Soziales - Erhöhung ALG II
DIE LINKE beantragt die Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II und im Alter auf 500 Euro im Monat.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
DIE LINKE beantragt die Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II und im Alter auf 500 Euro im Monat.
Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention verlangt eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen. Zwar hat die Bundesregierung ihre Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen, allerdings fehlt die Umsetzung. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtkonvention umzusetzen und die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen. Grundlage dafür ist die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
Vor 10 Jahren wurde die Riesterrente eingeführt. Diese soll die politisch gewollten Kürzungen in der Rente ausgleichen. Ob die Riester-Reform sinnvoll war, wird jedoch zunehmend bezweifelt. Leider ist die Datenlage hierzu äußert dünn. Daher will die Linksfraktion mit dieser Kleinen Anfrage von der Bundesregierung ein möglichst umfassendes Bild nach 10 Jahre Riester-Reform abfragen.
In den letzten Jahren mehren sich amtsärztliche Begutachtungen von Erwerbslosen und deren Aussteuerung in Erwerbsminderungsrenten und Verweise in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Kleine Anfrage soll die konkreten Umstände erfragen, ebenso wie die Möglichkeiten der rechtlichen Gegenwehr.
Die UN-Kinderrechtskonventionverlangt eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen. Das deutsch Aufenthalts-, Asylberwerberleistungs- und Asylverfahrensrecht entspricht dem nicht. Zwar hat die Bundesregierung ihre Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen, allerdings fehlt die Umsetzung. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtkonvention umzusetzen und die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen.
Gleichstellungspolitik ist ein umkämpftes Feld. Die Benachteiligung von Jungen und Männern gerät zunehmend ins Blickfeld. Doch selten wird erwähnt, dass diese Benachteiligung bestimmte Gruppen von Jungen und Männern betrifft. Die Gefahr besteht, dass "die" Männlichkeit gegenüber "der" Weiblichkeit traditionell bestimmt wird und dann Gleichstellung gegeneinander ausgespielt wird. Jungen- und Männerpolitik könnte durchaus emanzipatorisch sein, wenn sie die Vielfalt der Lebensweisen berücksichtigt. Die Linksfraktion hinterfragt die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung in diesem Bereich.
Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass Beziehende von Grundsicherung, die sich bürgerschaftllich engagieren nicht mehr Gefahr laufen, wegen der Aufwandsentschädigung eine Kürzung ihrer Grundsicherung befürchten zu müssen. Der Antrag korrespondiert mit dem Antrag "Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch"
Im Zuge ihres 2010 beschlossenen Sparpaketes will die Bundesregierung 2011-2014 bei der Arbeitsförderung 30 Milliarden Euro kürzen. Die Arbeitslosigkeit nimmt zwar ab, aber die Kürzungen gehen weit über die Rückgänge hinaus. Das betrifft insbesondere den Bereich Hartz IV, in dem es zweistellige Einbrüche bei Weiterbildung und Beschäftigungsmaßnahmen gibt. DIE LINKE. erfragt regionale Zahlen um die Diskrepanz zwischen den Kürzungen und der tatsächlich zurückgehenden Arbeitslosigkeit aufzuzeigen.
Die Bundesregierung hat den Ziwschenbereicht zur Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Auschussen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) noch nicht veröffentlicht. Die Linksfraktion erfragt was die Bundesregierung daran hindert und fordert die Veröffentlichung des Zwischenbericht vor allem hinsichtlich der eingeforderten Maßnahmen zur Herstellung einer Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern und zum eingeforderten Dialog mit Trans- und Intersexuellen.
Die revidierte Fassung der Europäischen Sozialcharta soll umgehend in Deutschland an den Bundestag zur Ratifikation weitergeleitet werden, insbesondere soll die Europäische Sozialcharta durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, Verkürzung der Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden, 500 Euro Soforterhöhung des Hartz IV-Regelsatzes