Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitragung vermeiden
Bezieherinnen und Bezieher von betrieblicher Altersvorsorge müssen unter Umständen für ihre Betriebsrente zweimal Krankenversicherungsbeiträge zahlen: beim Ansparen der Betriebsrente und bei der Auszahlung. Diese ungerechte Doppelverbeitragung ist lange bekannt, wird aber politisch nicht angegangen. Viele Rentnerinnen und Rentner werden damit um einen Großteil ihrer Altersvorsorge gebracht. Dieser Antrag - und ähnliche aus der letzten Wahlperiode - fordert die Bundesregierung auf, das zu ändern