Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Auch für Geflüchtete gilt das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum - dies stellte das Bundesverfassungsgericht 2012 unmissverständlich klar. Die Bundesregierung höhlt dieses Grundsatzurteil jedoch mit immer weiteren, nicht sachgerecht begründeten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz aus, so auch mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf. DIE LINKE lehnt eine solche verfassungswidrige Politik der Abschreckung und Ausgrenzung von Geflüchteten ab.