Bekämpfung von Menschenhandel in Deutschland
Der Kampf gegen Menschenhandel wird in Deutschland nicht entschieden genug angegangen und die Reform der strafrechtlichen Vorschriften von 2016 erfüllen die gesteckten Ziele nicht. Die KA fragt nach den konkreten Plänen der Bundesregierung im Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland in all seinen Ausprägungen (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, zur Arbeitsausbeutung sowie Zwang zu strafbaren Handlungen, Ausbeutung von Bettelei und Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme).