Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben unter Hartz-IV-Niveau – Betroffenen den vollen Inflationsverlust ausgleichen
Das Bürgergeld ist ebenso unzureichend bemessen wie zuvor Hartz IV. Der Anpassungsmechanismus der Regelsätze gleicht weiterhin die Inflation, vor allem die unterjährige, nicht aus. Im letzten Jahr war dieser Verlust höher als ein monatlicher Regelsatz. Daher muss der Anpassungsmechanismus zeitsensibler werden. Zudem wird eine jährliche Sonderzahlung eingeführt, welche die Kaufkraftverluste durch Inflation zumindest nachträglich ausgleicht.