Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (»Konjunkturpaket - Sonderbeitrag gesetzl. Krankenversicherung«)
Durch Abschaffung des Sonderbeitrags von 0,9 Prozent, der nur von den Beschäftigten sowie von den Rentnerinnen und Rentnern an die Krankenkassen abgeführt werden muss, wird die Parität (d.h. hälftige Beteiligung der Arbeitgeber) wieder hergestellt. Das ist sozial gerecht. Durch diese Änderung werden besonders Gering- und Durchschnittsverdienende sowie Rentnerinnen und Rentner in Höhe von ca. 9 Mrd. Euro jährlich entlastet und ein Impuls für die Konjunkturbelebung gesetzt.