Hausarztverträge - Honorarsteigerungen zulasten der Versicherten
Mit dem von der Koalition verabschiedeten neuen § 73b SGB V gibt es für die Krankenkassen den Zwang, mit privatrechtlichen Vereinen von Hausärzten Verträge abzuschließen. In Bayern führt dies zu einer erheblich höheren Belastung der Versicherten, ohne dass diese mehr Leistung erhielten. Die eingeschriebenen Versicherten in Baden-Württemberg sind von der Notfallversorgung im Rest Deutschlands ausgeschlossen. Diese und andere Probleme sollen beleuchtet werden.