Personaluntergrenzen und bedarfsgerechte Pflege
2017 musste die Koalition auf langanhaltenden außerparlamentarischen und parlamentarischen Druck hin Pflegepersonaluntergrenzen in der Krankenhauspflege beschließen. Die Modalitäten der Einführung sollen die Krankenkassen und Krankenhäuser gemeinsam mit Frist zum 30.06.2018 verabreden. Da beide an einer wirksamen Lösung kein Interesse haben, ist abzusehen, dass es nur Alibi-Lösungen geben wird. Wir fragen die Bundesregierung nach ihrer Haltung und ihren Handlungsmöglichkeiten.