Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz) und zur Einführung eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid (Bundesabstimmungsgese
Die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung auf Bundesebene wird vorgeschlagen, um die Bevölkerung stärker in die politische Entscheidungsfindung einzubeziehen. So wird dem verfassungsrechtlichen Prinzip des Volkes als der Souverän weit mehr Sorge getragen als in einem rein repräsentativen parlamentarischen System. Das aktive Wahlrecht als das politische Grundrecht überhaupt wird auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die seit 5 Jahren in Deutschland gemeldet sind, zugesprochen.