Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU (EUZBBG)
Mit der Novellierung des EUZBBG soll eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2012 vergenommen werden. Ziel ist es, die parlamentarischen
Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten zu stärken und unter anderem im Hinblick auf völkerrechtliche Verträge, die in einem besonderen Nähe- oder Ergänzungsverhältnis zum EU-Recht stehen (z.B. ESM, Euro-Plus-Pakt und Fiskalvertrag), auszubauen.