Assistenzpflege bedarfsgerecht sichern
Seit 2009 gibt es - nach jahrelangem, von der LINKEN unterstützem, Kampf der Behindertenbewegung ein Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus. Zwei gravierende Mängel sind zu beheben: Die Ausweitung auf Vorsorge- und Rehaeinrichtungen (dazu gibt es bereits Gesetzentwürfe von den LINKEN und der Bundesregierung) und die Ausweitung auf pflegebedürftige Personen, die ihre Assistenz nicht nach dem "Arbeitgebermodell" beschäftigen. Dies fordert DIE LINKE mit diesem Antrag.