Barrierefreie Bahnhöfe in Deutschland
Die Bundesregierung wird aufgefordert, über ihre Aktivitäten zur Schaffung von Barrierefreiheit auf Bahnhöfen in der 17. Wahlperiode zu informieren.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, über ihre Aktivitäten zur Schaffung von Barrierefreiheit auf Bahnhöfen in der 17. Wahlperiode zu informieren.
Die Evaluierung des Prostitutionsgesetzes hat gezeigt, dass wesentliche Ziele nicht erreicht wurden. Ursache dafür ist auch, dass weitere relevante Rechtsbereiche, wie das Gaststätten- und Gewerberecht, das Baurecht und das Polizei- und Ordnungsrecht nicht einbezogen wurden. Nun hat der Große Senat des Bundesfinanzhofes festgestellt, dass selbständig tätige Prostituierte Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen. Hier soll nachgefragt werden, welche Schritte die Bundesregierung nun plant.
Umfassender Lärmschutz sowohl am Tage als auch in der Nacht ist die Grundbedingung für die Akzeptanz des Flughafens BER in der Region Berlin –Brandenburg. Dazu muss der den Anwohnern zustehende Schallschutz umgehend bereitgestellt und der raum- und umweltverträgliche Betrieb des Flughafens sichergestellt werden. Hier ist der Bund in mehrfacher Hinsicht gefordert
Zur Bewältigung der Schäden für Menschen, Betriebe, soziale Einrichtungen, Kommunen und Bundesländer einen Hochwasserfonds einrichten, der zusammen mit EU-Mitteln einen Gesamtbetrag von 10 Milliarden Euro umfasst. Schäden bei künftigen Hochwassern vermeiden. Renaturierungsmaßnahmen einleiten. Mitwirkungsrecht der Kommunen und Kommunen bei der Verteilung der Mittel.
Die bisherigen Antworten der Bundesregierung sind hinsichtlich einer interessensfreien und objektiven Baratung bei der Verkaufsentscheidung unbefriedigend. Zudem besteht keine Klarheit darüber, ob die erzielten Verkaufserlöse einen Verkauf überhaupt rechtfertigen.
Der Bau der umstrittenen Hochmoselbrücke hat mittlerweile begonnen. Es drohen erhebliche Beeinträchtigungen für die renommierten Weinlagen und den Tourismus. DIE LINKE fragt die Bundesregierung, ob bei ständig steigenden Kosten und enormen Problemen bei der Pfeilergründung ein Weiterbau gerechtfertigt ist.
Angesichts sehr unbefriedigender Antworten auf die Kleine Anfrage "Versorgung mit schnellem Internet und Breitbandpolitik der Bundesregierung" (17/13354) hakt DIE LINKE nach: Warum beauftragt die Bundesregierung den TÜV Rheinland nicht mit der Erfassung von 100Mbit/s-Anschlüssen? Warum verlässt sie sich trotz schlechter Erfahrungen immer wieder auf Ankündigungen der Telekommunikationsunternehmen?
Die deutsche Wohnungswirtschaft ist in ihrer heutigen Eigentümerstruktur weder in der Lage noch ausreichen daran interessiert, die gravierenden sozialen, demografischen und ökologischen Probleme bei der Wohnungsversorgung zu lösen. Sowohl als Ergänzung und Korrektiv zum renditeorientierten Wohnungsmarkt als auch als ein Element des sozial ökologischen Umbaus der Gesellschaft ist deshalb ein relevanter gemeinnütziger Wohnungswirtschafssektor notwendig.
Nach der Ankündigung der Telekom, künftig nur noch Tarife mit Inklusiv-Datenvolumen anzubieten, kündigte die SPD eine Initiative an, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. Sie begründet das damit, dass der Internetzugang ein Grundrecht ist, dass Computer zum soziökonomischen Existenzminimum gehören sollte. Der Antrag ist dazu gedacht, der SPD das Feld nicht alleine zu überlassen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert die Netzneutralität gesetzlich zu sichern.
Die Krise der Solarindustrie in Deutschland verschärft sich weiter. Von der im März 2013 angekündigten Schließung der Produktionsstätten von Bosch Solar sind 3.000 Beschäftige v.a. in Thüringen und Brandenburg betroffen. Ein abermaliger Niedergang eines ganzen Industriezweigs wäre für die Menschen vor Ort fatal. DIE LINKE fordert daher sofortige Unterstützungsmaßnahmen für die Solarindustrie.