Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum 1. Januar 2012 wurde die Möglichkeit der Betreuung von Hartz IV-Beziehenden durch kommunale Träger auf grundsätzlich maximal 25 Prozent der SGB II-Grundsicherungsträger erweitert. Ein halbes Jahr nach dieser Reform wird nach der Umsetzung gefragt sowie nach Vergleichsdaten von Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen als Grundsicherungsträger. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen auch die grundsätzlichen Defizite bei der Betreuung Erwerbsloser im Hartz IV-System aufgezeigt werden.