Konsequenzen aus der Abmahnwelle gegen Nutzerinnen und Nutzer des Videostream-Portals Redtube.com
Anfang Dezember 2013 wurden massenhaft Abmahnungen an Nutzerinnen und Nutzer des Videostreaming-Dienstes Redtube.com verschickt. Trotz des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken kommt es wieder zu einer Massenabmahnung. Die Anwaltskanzlei nutzte dabei vermutlich illegale Maßnahmen zur Beschaffung der IP-Adressen. Auch die rechtliche Lage, ob Videostreams Urheberrechtsverletzungen darstellen, ist ungeklärt. Trotzdem ordnete das Landgericht Köln eine Herausgabe der Nutzerdaten an.